Ariernachweise

Folgen des ‚Arierparagraphen‘

Nachdem die Reichsregierung am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufs­beamtentums“ erlassen hatte, konnten Beamte „nichtarischer Abstammung“ aus dem Dienst entfernt werden. Beamte, Offiziere, SA- und SS-Männer, Funktionsträger der NSDAP, ja sogar Schüler der ‚Realanstalt am Donnersberg‘ (Weier­hof) mussten den ‚Ariernachweis‘ erbringen, das heißt sie mussten ihre Ahnen bis 1800 zurück verfolgen. Die Pfarrer, vielfach auch ihre Frauen, waren fortan mit zeitraubenden Kir­chen­­buch-Recherchen beschäftigt und wurden somit in den Dienst der staatlichen Juden­politik gestellt.

Offiziell wurde der ‚Arierpara­graph‘ in der pfälzischen Landes­kirche nicht eingeführt. Dennoch wurde Pfarrverweser Walter Man­n­­weiler, der eine jüdische Groß­mutter hatte, nicht zum Pfarrer ernannt. Er emigrierte daraufhin mit seiner Familie in die Schweiz.

Zehn Pfarrer widersetzen sich

1936 sandte der Landeskirchenrat allen Pfar­rern eine Entschließung der Reichskirche, um festzustellen, wie viele Pfarrer ‚nichtarisch‘ seien. Zehn pfälzische Pfarrer aus den Reihen der Pfarrbruderschaft weigerten sich, diesen Nachweis zu erbringen mit dem Hinweis, Rassengesichtspunkte seien unbiblisch.

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